CDU-Kreistagsfraktion beantragt, auf die Genderschreibweise zu verzichten - amtlich deutsche Rechtschreibung hat sich bewährt!

Voigt: "Politik und Verwaltung muss die Sprache des Volkes sprechen“

Mit unsere Sprache prägen wir unsere Umwelt, kommunizieren und nehmen uns gegenseitig wahr. In den letzten Jahren hat sich die Diskussion darüber verstärkt, wie man geschlechtergerecht und ohne jemanden zu diskriminieren, Worte und Schrift einsetzt. Wir beobachten, dass spezielle orthografisch-typografische Formen zunehmend gezielt verwendet werden, um „Geschlechtsneutralität" zu dokumentieren. Auf Neudeutsch nennt man das „Gendern“. Hier werden eine Vielzahl verkürzter Schreibweisen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Formen angewandt.

Kreisvorsitzender Sören Voigt: "Als CDU im Vogtland sehen wir das kritisch. Unser Ziel ist es, alle Geschlechter auf respektvolle Art und Weise anzusprechen und lesbar zu machen. Die Verwendung von Sonderzeichen, wie Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren, erfüllt aus unserer Sicht nicht die Kriterien für eine gendergerechte Schreibung."
Fraktionsvorsitzender, Dieter Kießling: "Deshalb werden wir als CDU-Kreistagsfraktion einen entsprechenden Antrag einbringen, der zum Inhalt hat, im gesamten behördlichen Schriftverkehr der Verwaltung des Landratsamtes auf die grammatikalisch falsche Genderschreibweise zu verzichten und die amtlich deutsche Rechtschreibung anzuwenden."
Bei diesem Antrag sieht sich die CDU-Fraktion durch das Grundgesetz bestätigt. Im Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 (GG) ist die Förderung der Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von deren Geschlecht und die Beseitigung bestehender Nachteile als ein Grundanliegen unserer Gesellschaft verankert. Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung hat Kriterien für geschlechtergerechte Texte formuliert. Sie sollen sachlich korrekt, verständlich, lesbar, vorlesbar und übertragbar in andere Amts- und Minderheitensprachen sein, Rechtssicherheit gewährleisten und die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte sicherstellen.
Voigt: "Luther meinte, man solle dem Volk auf’s Maul schauen. Ich meine, Politik und Verwaltung sollten auch die Sprache des Volkes sprechen. Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung, auch im Vogtland, lehnt das „Gendern“ ab. Die normgerechte Umsetzung einer geschlechtergerechten Schreibweise kann nach unserer Auffassung einfach durch die Anwendung folgender Möglichkeiten erreicht werden:

  • geschlechtsbezogene Paarformen (z. B. Vogtländerinnen und Vogtländer),
  • geschlechtsneutrale Formulierungen (z. B. Kinder, Jugendliche, Auszubildende),
  • vertraute gebräuchliche Anwendungen (z.B. Damen und Herren Kreisräte)
  • Passivformen und Umschreibungen (z. B. Es wird angeboten, dass ...; Alle, die den ÖPNV nutzen, …)

Fraktionsvorsitzender, Dieter Kießling: "Bei allen Publikationen muss das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebene amtliche Regelwerk angewandt werden, das in Deutschland verbindlich für die offizielle Rechtschreibung in Schulen, Verwaltung und Justiz ist. Mit unserer Initiative wollen wir über die Thematik der geschlechtergerechten Sprache in der amtlichen Kommunikation diskutieren, die Verwaltung für eine normgerechte sprachliche Umsetzung sensibilisieren und bitten, auf eine korrekte Verwendung gemäß dem Amtlichen Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung zu achten.“
Die jeweils gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis ist im Internet-Auftritt des Instituts für deutsche Sprache zugänglich (https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung).