Die Landesdirektion Sachsen hat 2025 insgesamt zwei Millionen Euro Fördermittel für den Tierschutz bewilligt.
Dazu sagt Sören Voigt MdL: "Trotz angespannter Finanzlage war es uns wichtig, dass Geld dort ankommt, wo
es dringend gebraucht wird. Es ist wichtig, dass wir den Tierschutz nachhaltig stärken!"
Die Landesdirektion Sachsen hat 2025 insgesamt zwei Millionen Euro Fördermittel für den Tierschutz bewilligt. Das Geld geht an Tierschutzvereine und Tierheime, die sich um die Aufnahme, Unterbringung oder Pflege von Heimtieren kümmern. Die bis zu 90-prozentige Förderung läuft über die "Richtlinie Tierschutz" und deckt unter anderem die Kosten für Betrieb, Personal, Futtermittel, Tierarztgebühren für Kastrationen und Kennzeichnungen von Katzen sowie bauliche Investitionen (als Zuschuss) ab. Die Anträge dafür werden bei der Landesdirektion Sachsen gestellt und müssen bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Die jährlichen Fördermittel wurden für 2025/2026 von 1,32 Millionen Euro auf zwei Millionen Euro pro Jahr angehoben. Die Richtlinie wurde erst am 4. November 2025 geändert und am 20. November 2025 durch Veröffentlichung in Kraft gesetzt; die bis dahin blockierten Fördermittel wurden am 13. November 2025 zur Verfügung gestellt.
Das Antragsformular finden Interessierte hier.
Die Förderrichtlinie Tierschutz können Sie hier aufrufen.