Vaccination 2722937 1920 3

Umsetzung der sektoralen Impfpflicht

Nachdem mich bereits einige Nachfragen und Beschwerden erreicht haben, möchte ich folgende Information mit Ihnen teilen:

Mit Inkrafttreten der sektoralen Impfpflicht sind alle Beschäftigten und Arbeitgeber im medizinischen und therapeutischen Bereich angehalten, einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorzulegen, das nachvollziehbar belegt, dass eine Impfung aufgrund von Kontraindikationen nicht möglich ist.

In den vergangenen Tag haben einige Einrichtungen des Gesundheitswesens bereits Briefe vom Gesundheitsamt erhalten. Aus gegebenem Anlass möchte ich auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Mit Bußgeld belegt werden kann dabei ausschließlich die fehlende Mitwirkung beim Vorlegen der angeforderten Nachweise, die als Ordnungswidrigkeit gilt. Wichtig ist, dass eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 73 Abs 1a IfSG begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Nachweis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erbringt.