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Gedenken an den 17.06.2022

Am 17. Juni 1953 und auch Tage zuvor gingen über 1 Mill. Menschen in mehr als 700 Städten und Gemeinden der ehemaligen DDR auf die Straße. Sie forderten Freiheit, Demokratie und die deutsche Einheit. Den SED-Staat traf dies unvorbereitet. Dem Aufbegehren vorausgegangen waren unter anderem die Ausschaltung von Bürgerrechten, Enteignungen, die Verdrängung der Kirchen aus dem öffentlichen Leben, die Gleichschaltung des Gerichtswesens sowie massive Versorgungsschwierigkeiten, die in der Erhöhung der Arbeitsnorm und beschlossenen Lohnkürzung gipfelten. Offiziell wurde verkündigt, „dass die Kürzung nur gerecht sei, da die Arbeiter bisher mehr von der Gesellschaft erhalten hätten, als ihnen zustand.“ Die sowjetische Besatzungsmacht schlug am 17.6.1953 mit Panzern und Soldaten den Volksaufstand nieder und verhängte den Ausnahmezustand. Nur durch den unbewaffneten Widerstand blieb ein größeres Blutvergießen aus. Nach vorliegenden Ergebnissen sind allerdings 55 Todesopfer durch Quellen belegt. Etwa 20 weitere Todesfälle sind ungeklärt.

Als die Menschen ihre Arbeit niederlegten, um zu demonstrieren, ging es ihnen nicht nur um Arbeitsnormen. Sie protestierten gegen das Regime der DDR. Es ist wissenschaftlich anerkannt, dass es sich beim 17. Juni 1953 nicht nur um einen sozialen Protest, sondern um einen Volksaufstand handelte. Es war die bis dato größte Freiheitsbewegung der deutschen Geschichte und der Beginn der europäischen Aufstände gegen die sowjetische Vorherrschaft in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn. Dennoch hat der 17. Juni 1953 nie den Platz in der deutschen und europäischen Erinnerungskultur eingenommen, der ihm historisch gebührt.

Vor dem Hintergrund der jüngsten deutschen Geschichte lässt sich deutlich eine Parallele zur friedlichen Revolution von 1989 ziehen. Was 1953 misslang, erfüllte sich 1989! Demgegenüber verbietet sich ein Vergleich der Demonstrationen des Volksaufstandes von 1953 mit den aktuellen extremistischen Aufmärschen rechter und linker Gruppierungen.