Der Freistaat Sachsen unterstützt die Beseitigung von Brachen in diesem Jahr mit 5,35 Millionen Euro. Entsprechende Fördermittel können von den Städten und Gemeinden ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden.
Mit Hilfe der Förderung können bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, deren vormalige industrielle, gewerbliche, soziale, verkehrstechnische, militärische oder landwirtschaftliche bauliche Nutzung seit geraumer Zeit aufgegeben wurde. Das gilt auch für unbewohnbare, ruinöse Wohngebäude oder ungenutzte sonstige Einrichtungen der Gemeinden.
Die Zuwendung wird grundsätzlich als Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts. Die Förderung kann bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.
Quelle: Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
Wichtige Hinweise zum Landesbrachenprogramm und zur Antragstellung finden Sie hier.