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30 Jahre Sächsische Verfassung

Das 30-jährige Jubiläum der sächsischen Verfassung, die am 06.06.1992 in Kraft trat, wurde gestern im Sächsischen Landtag – als verfassungsgebender Versammlung - mit einer Festveranstaltung begangen.

Sie bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates. In den 30 Jahren nach dem Inkrafttreten der Sächsischen Verfassung wurde mit dem Neuverschuldungsverbot 2013 bislang nur eine Änderung vorgenommen. Sie ist somit eine der beständigsten Verfassungen der ganzen Bundesrepublik.

Ich stimme Wolfgang Schäuble zu, der einmal sagte: „Freiheitliche Verfassungen leben ja nicht davon, dass der Staat alles regelt, sondern dass die von ihnen profitierenden Bürger und Institutionen selbst wissen, dass Freiheit auch eigene Verantwortung bedeutet.“

Das Wissen, dass Freiheit und Verantwortung – für sich selbst, aber auch für den anderen - Hand in Hand gehen, sollten wir immer im Gedächtnis bewahren.