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Neue Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Trotz der ausdrücklichen Kritik der CDU-Fraktion an der geplanten optionalen 2-G-Regelung wurde diese in die Verordnung aufgenommen. Zwar wurde eine Abmilderung unter anderem in Bezug auf die Handhabung im Einzelhandel vorgenommen, was ich als Teilerfolg werte. Dennoch lehne ich die Umsetzung der optionalen 2-G-Regelung weiterhin nachdrücklich ab. Die nach wie vor sinkenden Inzidenzen sowie die geringe Bettenauslastung geben aktuell keinerlei Anlass zu solch rigorosem Vorgehen seitens der Staatsregierung.

Das optionale 2-G-Modell sieht vor, dass beispielsweise Veranstaltungen ohne Abstandsregelung, Maskenpflicht oder Begrenzung der Teilnehmerzahl durchgeführt werden können, wenn ausschließlich geimpfte oder genesene Personen daran teilnehmen. Ausgenommen davon sind Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für sie ist die Teilnahme ohne Nachweis einer vollständigen Impfung oder des Genesenenstatus möglich.

Außerdem sind sie von der Testpflicht im Rahmen der 3-G-Regelung befreit, da sie im Rahmen der Corona-Schulverordnung bereits regelmäßig auf eine eventuelle Infektion getestet werden.

Ob Unternehmen oder Einrichtungen die 2-G-Regelung für sich umsetzen und inwieweit dies im Hinblick auf die Zukunft zielführend ist, bleibt für mich fraglich.