CDU-Kreistagsfraktion setzt auf gesetzeskonforme „Zählkinder“-Regelung

Im Jugendhilfeausschuss des Vogtlandkreises wird zur Sitzung am 19. März erneut das Thema der „Zählkinder“-Regelung an Kitas und Horten ("Richtlinie der Absenkungsbeiträge gemäß § 15 SächsKitaG im Vogtlandkreis“) erörtert. Hintergrund ist ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen, das klar stellt, dass Kinder aus Patchworkfamilien in der Stadt Dresden in Sachen Gebührenhöhe leiblichen Kindern der Eltern gleichgestellt werden müssen.

„Wir wollen keinen Schnellschuss. Es muss zunächst abgewartet werden, ob das Urteil Bestand hat, wie dieses begründet wird und wie weitere derzeit laufende Verfahren entschieden werden. Außerdem müssen wir sehen, welche konkreten Forderungen mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes erhoben werden. Sollten sich daraus Anhaltspunkte ergeben, dass die jüngst geänderte Richtlinie des Vogtlandkreises verändert werden muss, wird die CDU diese Anpassung aktiv vorantreiben, um eine gerechte und rechtssichere Verfahrensweise umzusetzen“, sagt CDU-Kreisvorsitzender Sören Voigt.

Knut Kirsten, CDU-Kreisrat und Fachbereichsleiter für Bildung, Soziales und Sport in Auerbach sagt: „Bis zu diesem Zeitpunkt gehe man davon aus, dass die gültige Richtlinie gesetzeskonform ist. Leider führt die derzeitige Regelung im Einzelfall zu Mehrbelastungen. Es ist somit absolut nachvollziehbar, dass einige Eltern im Vogtland die neue Richtlinie ablehnen.“

Und Kirsten weiter: „Mit der aktuellen Regelung ist verbunden, dass die „Zählkinder“-Regelung, also die Rabattierung von Kita-Gebühren für Geschwisterkinder nun ausschließlich auf die gemeinsamen Kinder eines Elternpaares abgestellt wird. Damit verbunden ist, dass beispielsweise Patchworkfamilien unter Umständen höhere Beiträge zahlen müssen.

Im Gegenzug erhalten zahlreiche Elternteile mit Kindern künftig jedoch einen „Alleinerziehendenabschlag“. Dadurch werden rund dreimal so viele Elternteile entlastet als belastet. Die Entlastung fällt zumeist jedoch absolut geringer aus als die Belastung. Die Alleinerziehendenermäßigung beträgt 10 Prozent der Unterbringungskosten, die Belastung für ein eventuelles Geschwisterkinder jedoch zwischen 20 und 60 Prozent der Betreuungskosten.

Zum Hintergrund:

Die Neuregelung wurde durch die Rechtsaufsicht des Kreises im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes verlangt, da der Umgang mit der alten Regelung im Vogtlandkreis uneinheitlich war und einen zu großen Interpretationsspielraum zuließ. Die Begriffe „allein erziehend“ und „gemeinsame Kinder“ wurden daraufhin aus Sicht der Verwaltung als rechtssicher definiert. Die Beschlussfassung hierzu erfolgte im Jugendhilfeausschuss ohne Einwände der Kreisräte aller Fraktionen.