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Vogtland profitiert von neuer Wohnraumförderung

Die Sächsische Staatsregierung hat heute eine neue Richtlinie zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum beschlossen. Dabei handelt es sich um die Gewährung eines staatlich geförderten Darlehens für die Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum. 2019 stehen hierfür 40 Millionen Euro bereit.

Innenpolitiker Sören Voigt dazu: „Das Vogtland lebt davon, dass Menschen Wohneigentum haben und erwerben. Das bindet sie hier und sichert die Lebensfähigkeit der Region. Außerdem ist Wohneigentum eine hervorragende Altersvorsorge. Jung und Alt unter einem Dach, vielleicht auf einem Grundstück, stärkt das Mehrgenerationen-Wohnen.

Mit der neuen Förderrichtlinie werden insbesondere Familien angesprochen. Den Interessenten wird eine gute Möglichkeit gegeben, sich ganz bewusst für eine attraktive Lebensperspektive in Kleinstädten und Gemeinden zu entscheiden. Ältere Menschen können das Programm nutzen, ihr bestehendes Wohneigentum altersgerecht umzubauen oder zu sanieren. Das ist ein ganz praktischer Punkt, wenn es um die Stärkung des ländlichen Raums geht.“

Das Programm sieht neben einem zinsgünstigen Darlehen (aktuell 0,75 Prozent Zins), auch eine 25-jährigen Zinsbindung vor. Der Eigentümer hat damit auch eine besondere Sicherheit bei der Planung der Finanzierung. Außerdem werden die Darlehen nur nachrangig besichert. Die Darlehensförderung ist damit auch in der aktuellen Niedrigzinsphase attraktiv.

Details des Programms:

Baufinanzierung:
Gefördert wird die Errichtung von Wohnraum, der Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum sowie die Erweiterung von bestehendem Wohnraum. Dieser muss vom Zuwendungsempfänger selbst genutzt werden. Die Höhe des Förderdarlehens liegt in diesem Bereich zwischen 10.000 und 80.000 Euro.

Sanierungsfinanzierung:
Gefördert wird die Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum, das bereits im Eigentum des Zuwendungsempfängers steht und selbst genutzt wird. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die den Wohnwert des selbstgenutzten Wohneigentums angemessen und zeitgemäß erhalten oder erhöhen. Die Höhe des Förderdarlehens liegt in diesem Bereich zwischen 8.000 und 40.000 Euro.

Neben der Voraussetzung, dass sich der Wohnraum im ländlichen Raum befinden und selbst genutzt werden muss, gelten folgende Fördervoraussetzungen:

• Jährliche Summe der positiven Einkünfte eines Haushaltes darf bei Alleinstehenden 60.000 Euro nicht übersteigen.
• Bei Ehe- bzw. Lebenspartnern darf diese Summe 100.000 Euro nicht übersteigen.
• Der Betrag erhöht sich für jedes Kind um 10.000 Euro.
• Das Darlehen hat eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren und ist während der gesamten Laufzeit fest verzinst. Der bei Antragstellung geltende Zinssatz ist maßgeblich.

Die Richtlinie wird Ende Dezember im Amtsblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank ist die Bewilligungsstelle.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
(Quelle: Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern)