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Sächsische Polizei braucht mehr Möglichkeiten und unseren Schutz

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags hat heute das Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts in Sachsen angehört. Dabei wurde von den anwesenden Experten Lob und Kritik am Gesetzentwurf der Staatsregierung geübt. Lob dafür, dass sich Sachsen auf den Weg macht, hin zu einem modernen Polizeigesetz. Kritik dafür, dass das Gesetz insbesondere aus Sicht der Polizei und der Gewerkschaft der Polizei nicht weit genug geht.

Dazu erklärt der vogtländische Landtagsabgeordnete Sören Voigt (CDU): "Ich fühle mich in meiner Auffassung bestätigt und auch die Experten sind sich einig: Bodycams gehören in das Polizeigesetz hinein. Sie wirken in rund 70% der Fälle allein durch die Ankündigung, dass der Einsatz aufgezeichnet wird, deeskalierend. Somit schützen Bodycams unsere Polizisten im Einsatz vor Übergriffen. Ich erwarte, dass die SPD hier ihre Blockadehaltung aufgibt und die Aufnahme der Bodycam in das Sächsisch Polizeigesetz ermöglicht. Dieses wichtige Instrument darf nicht zum Spielball oder zur Verhandlungsmasse für andere politische Ziele missbraucht werden."

Ebenso wurde deutlich, dass die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter bestimmten Voraussetzungen und nach richterlichem Erlass möglich sein muss. Voigt dazu: "Es ist nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet in Sachsen diese bundesweit angewendeten Maßnahmen im Sinne der Gefahrenabwehr von der Polizei nicht genutzt werden sollen. Die Polizei muss im Einzelfall die Messenger-Dienste, wie „WhatsApp“, auswerten können. Diese modernen Kommunikationsmedien werden von kriminellen Banden genutzt. Wir sollten unsere Polizei nicht ‘künstlich dumm halten’ und stattdessen den Einsatz moderner Ermittlungsmöglichkeiten per Gesetz ermöglichen."

Voigt, auch kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, begrüßt die Hinweise des Sächsischen Städte- und Gemeindetages: "Es ist zu überlegen, ob es bei der derzeitigen Regelung bleiben muss, dass Städte und Gemeinden durch Polizeiverordnung Alkoholverbotszonen nur für die Dauer von höchstens zwei Jahre ausweisen können. Ein längerer Zeitraum der Ausweisung kann nach intensiver Befassung in den jeweils kommunalen Gremien dazu führen, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Hier werden wir uns entsprechende Gedanken machen.“

Hintergrund:
Im Gesetzentwurf der Staatsregierung wurden verschiedene Punkte, wie z.B. Einsatz von Bodycams, die Online-Durchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung nicht aufgenommen, das der Koalitionspartner SPD dem nicht zugestimmt hat. Das neue Sächsische Polizeigesetz soll bis zum Sommer 2019 verabschiedet werden.